Folierung

Neben Lackschutzfolien produziert die Firma SunTek unter den Namen CXP™ & Carbon Series Folien ohne Metalle für reflexionsfreie Schwarztönung. Die Folien schützen vor Wärme, Einbruch und Schaden durch UV-Strahlung und erhöhen zusätzlich die Ästhetik des Fahrzeugs. Folien der Marken SunTek oder CFC werden von der Automobil- und Transportindustrie genutzt und haben viele Vorteile: Energieeinsparungen, Sonnenschutz, visuellen Komfort, Sicherheit und Ästhetik.

Hier beantworten wir euch gern immer wieder aufkommende Fragen.

Muss das Folieren nachträglich vom TÜV abgenommen werden?

Nein, Sie erhalten von uns eine ABG-Bescheinigung. Hiermit ist eine zusätzliche Abnahme vom TÜV nicht mehr erforderlich.

Darf ich auch meine vorderen Seitenscheiben mit Folie tönen?

Im Moment sind bis auf wenige Ausnahmefälle Scheibentönungen im Bereich der Fahrer- & Beifahrerscheiben vom Kraftfahrtbundesamt  verboten.

Kann man die Scheibenfolie wieder entfernen?

Unsere Folien sind bei Bedarf wieder entfernbar. Selbstverständlich können wir diese Arbeit für Sie übernehmen.

Wird durch die Folie die Funktion der Heckscheibenheizung, des Abblendspiegels oder der Scheibenantenne gestört?

Nein – alle Funktionen sind wie vorher nutzbar. Durch unsere hochwertigen Folien kommt es zu keinerlei Einschränkungen.

Welche Art der Beschichtung ist erlaubt? (Gesetzliche Situation in Deutschland)

Beschichtung der Heckscheibe – ERLAUBT

  • zweiter Außenspiegel muss vorhanden sein
  • ABG liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt
  • Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig

Beschichtung ab B-Säule nach hinten – ERLAUBT

  • ABG liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt
  • Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig

Beschichtung der vorderen Seitenscheiben – BEDINGT ERLAUBT

  • Lichtdurchlässigkeit Glas/Film muss höher als 70% sein (ABG vorhanden für Safety Film auf Klarglas)
  • Film muss optisch einwandfrei verlegt sein
  • getönte Seitenscheiben fast aller Hersteller haben 70% Lichtdurchlässigkeit. Somit ist der gesetzlich erlaubte Bereich ausgereitzt. Eine klare Folie hat max. 96% Lichtdurchlässigkeit und wäre damit verboten.
  • Einzige Ausnahme sind diverse Keile oder Ausläufer von Tribals. Die Sicht zur Seite und in die Rückspiegel darf dabei nicht beeinträchtigt sein.

Beschichtung der Frontscheibe – GANZFLÄCHIG NICHT ERLAUBT