Tönungsfolien und Sonnenschutzfolien für Autoscheiben
Gesetzliche Situation in Deutschland

Welche Art der Beschichtung ist erlaubt?
Beschichtung der Heckscheibe - ERLAUBT
- zweiter Außenspiegel muss vorhanden sein
- ABG liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt
- Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig
Beschichtung ab B-Säule nach hinten - ERLAUBT
- ABG liegt dem Film bei und wird dem Kunden ausgehändigt
- Abnahme durch Prüfinstitut (z.B. TÜV) nicht notwendig
Beschichtung der vorderen Seitenscheiben - BEDINGT ERLAUBT
- Lichtdurchlässigkeit Glas/Film muss höher als 70% sein (ABG vorhanden für Safety Film auf Klarglas)
- Film muss optisch einwandfrei verlegt sein
- getönte Seitenscheiben fast aller Hersteller haben 70% Lichtdurchlässigkeit. Somit ist der gesetzlich erlaubte Bereich ausgereitzt. Eine klare Folie hat max. 96% Lichtdurchlässigkeit und wäre damit verboten.
- Einzige Ausnahme sind diverse Keile oder Ausläufer von Tribals. Die Sicht zur Seite und in die Rückspiegel darf dabei nicht beeinträchtigt sein.
Beschichtung der Frontscheibe - GANZFLÄCHIG NICHT ERLAUBT
- Maximal 10 cm im oberen Bereich
- Maximal 10% der Scheibenfläche

